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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Alle Aufträge werden zu den folgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen oder unsere Rechte im Vergleich zum dispositiven Gesetzesrecht einschränken.
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Ausführungsunterlagen
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende erforderliche Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadensversicherung, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen
Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag
schriftlich erfolgt. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes
Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom-
und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden unter
Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar und nicht nach der
Natur des Auftrages ausgeschlossen ist. Schadensersatzansprüche
bei Lieferverzug sind auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsabschluss
unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder
hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, wenn uns oder unseren
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Kunde uns
bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko
hingewiesen hat.
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Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen dürfen wir
nach unserer Wahl binnen angemessener Frist
das Werk neu herstellen oder nachbessern. Misslingt
Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann
der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die
Vergütung mindern. Die Nacherfüllung ist erst
misslungen, wenn der zweite Nacherfüllungsversuch
gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen
Umständen oder der Art des Mangels ergibt sich
etwas anderes. Fehlt der Ware eine zugesicherte
Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge
eines Mangels einen Schaden, so kann der Kunde
hierfür Schadensersatz verlangen. Dies gilt
nicht, wenn der Schaden durch uns oder unsere
Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig
verursacht wurde, es sei denn, wir erhalten
von unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz.
Gewährleistungsrechte verjähren binnen eines Jahres ab Ablieferung. §§ 438 Abs.
3, 634 a Abs. 3 BGB bleiben unberührt.
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Preise und Zahlungsbedingungen
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.
Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.
Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.
Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
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Beanstandungen
Ist der Kunde Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung
innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und
etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls
gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der
Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein solcher Mangel,
muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens nach einer
Woche geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in
Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen
uns sämtliche, zum Auftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt
werden. Sonst ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge
nicht gewährleistet. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate
und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format,
muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden.
Andernfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig. Macht der Kunde
bei Reproduktionen, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten
Angaben über die Farbe, Helligkeit oder den Kontrast, so bestimmen
wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung
der anerkannten Regeln der Technik. Produktionsbedingte Mehr- oder
Mindermengen bis zu 5 % können nicht beanstandet werden. Berechnet
wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.
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Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch
den Kunden unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und
Weiterverwendung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt.
Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und
Weiterverwendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen
die Abtretung an. So weit der Kunde vor vollständiger Bezahlung
der Ware diese weiter verarbeitet, sind wir Hersteller i. S. d.
§ 950 BGB. Wir räumen dem Kunden jedoch einen Miteigentumsanteil
nach dem Verhältnis etwaiger geleisteter Teilzahlungen zum Gesamtwerklohn
ein. Der Kunde ist sich mit uns über den Eigentumsübergang einig.
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Haftung
Für Schäden aus einem Verschulden bei Vertragsschluss so wie für
Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir
nicht, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit
trifft, es sei denn, der Schaden ist durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung
abgedeckt. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung
entstehen, haften wir nicht, wenn nicht uns oder unseren Verrichtungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Beschränkung
gilt nicht, so weit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung
abgedeckt ist. Wir haften stets nur auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen entfallen, soweit Leben, Körper
oder Gesundheit des Kunden oder eines in den Schutzbereich dieses
Vertrages einbezogenen Dritten verletzt wurden.
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Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.
Alle Versandkosten gehen zulasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz.
Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt deutsches Recht.
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